Das Studentenvisum ist eines der am häufigsten von Ausländern in Spanien bearbeiteten Dokumente, und dies liegt an der hohen Anzahl von Anträgen aus verschiedenen Teilen der Welt, die den Zugang zu Universitäten und Ausbildungszentren im Land ermöglichen sollen.
Sind Sie in dieser Situation? Bleiben Sie dran für weitere Informationen zu diesem Verfahren.
Sollten Sie im Anschluss daran mit einem Berater sprechen wollen, um etwaige Zweifel auszuräumen oder Unterstützung zu erhalten, kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie eine persönliche Beratung, um festzustellen, ob Sie dieses Visum benötigen und welche Schritte Sie unternehmen sollten, um es erfolgreich zu erhalten.
Was ist ein Studentenvisum?
Ein Studentenvisum ist eine Art Aufenthaltserlaubnis , die es Personen von außerhalb der Europäischen Union ermöglicht, an spanischen Bildungseinrichtungen zu studieren und für die Dauer ihres Studiums im Land zu leben . Dies umfasst unter anderem die Einschreibung in Studiengänge wie Bachelor-, Master- und Promotionsstudiengänge.
Wichtig zu beachten ist, dass dieses Visum nur für Nicht-EU-Bürger bestimmt ist und keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis darstellt.
Ein Vorteil dieses Visums ist jedoch, dass Sie damit während Ihres Studiums bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten und nach Abschluss Ihres Studiums problemlos eine Arbeitserlaubnis erhalten können. Falls Sie daran interessiert sind, können wir das später gerne genauer besprechen.
Die Jahre, die Sie mit diesem Visum in Spanien verbringen, zählen nur zur Hälfte für die Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und werden für die Erlangung der spanischen Staatsangehörigkeit überhaupt nicht berücksichtigt.
Kurz gesagt: Ein Studentenvisum ist eine gute Option für Menschen von außerhalb der Europäischen Union, die in Spanien studieren und leben möchten. Darüber hinaus ist dies möglich, wenn sie dafür arbeiten müssen.
Benötige ich ein Studentenvisum, um in Spanien zu studieren?
Das hängt von Ihrer Situation ab. Nicht alle Studierenden benötigen ein Studentenvisum, daher ist es entscheidend, vor Beginn dieses Prozesses genaue Informationen zu haben.
Wenn Sie kein EU-Bürger sind, lautet die Antwort „Ja“.
Umgekehrt benötigen Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz kein Studentenvisum. Gemäß Artikel 44 des Königlichen Dekrets 557/2011 können Studierende aus diesen Ländern während ihres gesamten Studiums visumfrei in Spanien bleiben. Dies gilt auch für ihre Familienangehörigen, die nach gemeinsamer Antragstellung mitreisen.
Arten von Studentenvisa
In Spanien gibt es zwei Arten von Studentenvisa, die sich nach der Studiendauer richten:
- Kurzfristiges Studentenvisum: für Ausländer, die studieren möchten zwischen 91 und 180 Tagen in Spanien.
- Langzeit-Studentenvisum: für Ausländer, die studieren möchten für mehr als 6 Monate in Spanien.
Wichtig zu wissen ist, dass für einen Studienaufenthalt von weniger als 90 Tagen kein Studentenvisum erforderlich ist. In diesem Fall genügt ein Touristenvisum, sofern eines für die Einreise benötigt wird.
Voraussetzungen für die Erlangung eines Studentenvisums in Spanien
Für die erfolgreiche Beantragung eines Studentenvisums in Spanien ist es unerlässlich, die folgenden Anforderungen zu verstehen und zu erfüllen (gemäß dem spanischen Organgesetz 4/2000 ):
-
Zulassungsbescheid einer anerkannten spanischen Bildungseinrichtung. Sie müssen an einer anerkannten öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung (Universität, Institut, Sprachschule, Forschungszentrum usw.) zugelassen sein. Das Programm muss zudem in Vollzeit absolviert werden und auf den Erwerb eines offiziellen Abschlusses oder Zertifikats abzielen.
-
Sie müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt im Land zu bestreiten. Die Berechnung erfolgt auf Basis von 100 % des monatlichen IPREM (ca. 600–700 € pro Monat bzw. 7.200–8.000 € pro Jahr). Sie müssen außerdem nachweisen, dass Sie die Kosten für Unterkunft und Transport tragen können.
-
Unterkunft während des Studiums. Sie können einen Mietvertrag, ein Einladungsschreiben, eine Bestätigung Ihrer Studentenwohnheim-Bescheinigung usw. einreichen.
-
Krankenversicherung. Diese kann privat oder öffentlich sein, muss aber den gesamten Aufenthalt in Spanien abdecken und einen Mindestschutz bieten, der der spanischen Sozialversicherung entspricht , ohne Zuzahlungen oder Wartezeiten.
-
Ärztliches Attest. Ein Attest ist erforderlich, aus dem hervorgeht, dass Sie an keiner der in den Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO aufgeführten Krankheiten leiden .
-
Vorstrafenregister. Sie dürfen weder in Spanien noch in anderen Ländern, mit denen Spanien Abkommen geschlossen hat, vorbestraft sein. Darüber hinaus müssen Sie ein Führungszeugnis aus dem/den Land/Ländern vorlegen, in dem/denen Sie in den letzten fünf Jahren gewohnt haben.
-
Allgemeine Dokumente. Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind und nicht mit Ihren Eltern reisen, benötigen Sie eine von ihnen unterschriebene Vollmacht. Außerdem benötigen Sie einen gültigen Reisepass (mit leeren Seiten), das nationale Visumantragsformular (Modell EX-00), ein Passfoto und die Konsulargebühr (die je nach Land variiert, etwa 60–90 €).
- Abgesehen von all dem, ausländische Dokumente Sie müssen apostilliert oder legalisiert und wenn sie nicht auf Spanisch sind, übersetzt von einem vereidigten Übersetzer.
So beantragen Sie ein Studentenvisum
Den Antrag auf ein Studentenvisum können Sie entweder beim spanischen Konsulat oder der spanischen Botschaft in Ihrem Herkunftsland oder direkt in Spanien stellen , während Sie ein Touristenvisum besitzen.
Wichtig ist, dass der Antrag innerhalb von 90 Tagen nach Studienbeginn in Spanien und mindestens 30 Tage im Voraus eingereicht werden muss. Wenn Sie sich für eine Bewerbung in Spanien entscheiden, müssen Sie zunächst einen Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde vereinbaren. Die Kontaktdaten finden Sie ganz einfach online.
Sie müssen den Antrag nicht persönlich einreichen; Sie können eine bevollmächtigte Person durch eine notariell beglaubigte Vollmacht benennen. Sie können beispielsweise einen Anwalt beauftragen, den Antrag in Ihrem Namen einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag nicht per E-Mail eingereicht werden kann, sondern persönlich beim Konsulat oder der Einwanderungsbehörde in Spanien eingereicht werden muss.
Wie lange ist ein Studentenvisum in Spanien gültig?
In einem vorherigen Abschnitt haben wir gesehen, dass Sie je nach Studiendauer ein Kurzzeit- oder Langzeit-Studentenvisum beantragen müssen. Doch wie lange ist ein Studentenvisum gültig?
Das Ablaufdatum Ihrer Karte und das Enddatum Ihres Studiums fallen möglicherweise nicht zusammen.
Früher wurde ein Visum für ein Jahr erteilt. Man konnte eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr beantragen und diese, sofern man die gleichen Voraussetzungen wie beim ersten Antrag erfüllte, jährlich verlängern, bis man sein Studium abgeschlossen hatte. Mittlerweile hat sich das geändert.
Studienvisum für 1 Jahr
Wenn Ihr Studienjahr länger als 6 Monate dauert, erhalten Sie eine Aufenthaltskarte, dauert es jedoch weniger als 6 Monate, erhalten Sie nur einen Stempel in Ihrem Reisepass. Das bedeutet, dass Sie in diesem Fall keine physische Karte erhalten.
Studienvisum für mehr als 1 Jahr
Es ist jetzt möglich, ein zweijähriges Studentenvisum zu beantragen. Das bedeutet, dass Sie Ihr Visum nicht jedes Jahr erneuern oder Ihren Aufenthalt verlängern müssen, wenn Ihr Kurs oder Master-Studium länger als zwei Jahre dauert. Sie müssen dafür einen zusätzlichen Schritt im Verfahren unternehmen: Vereinbaren Sie nach Ihrer Ankunft in Spanien einen Termin bei der Einwanderungsbehörde, um Ihre Aufenthaltskarte zu erhalten. Nach Ablauf des Jahres können Sie Ihre abgelaufene Aufenthaltskarte verlängern, ohne ein neues Visum beantragen zu müssen. Die Verlängerung ist jedoch weiterhin erforderlich.
Wenn Ihr Studium verlängert wird, machen Sie sich keine Sorgen. Wenn Ihr Studentenvisum bis Juni gültig ist und Ihr Programm verlängert wird, können Sie eine Verlängerung Ihrer Karte bei der örtlichen Einwanderungsbehörde der Polizei beantragen. So können Sie Ihr Studium ohne Unterbrechung fortsetzen.
Kann ich mit einem Studienvisum in Spanien arbeiten?
Ja, es ist möglich, mit einem Studentenvisum in Spanien zu arbeiten, aber es müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt werden:
- Überschreiten Sie nicht 30 Stunden pro Woche. Sie können arbeiten bis zu 30 Stunden pro Woche unter Beibehaltung Ihres Studentenstatus. Der Job muss mit Ihrem Studium vereinbar sein (es darf Ihren Schulplan nicht beeinträchtigen).
-
Seit August 2022 benötigen Sie keine formelle Genehmigung mehr. Dank der Reform des Einwanderungsgesetzes ( Königliches Dekret 629/2022 ) ist es mit einem gültigen Studentenvisum nicht mehr erforderlich , eine zusätzliche Genehmigung für eine Beschäftigung bei einer anderen Person zu beantragen. Das Unternehmen muss lediglich die SEPE (Staatliche Arbeitsvermittlung) und die Sozialversicherung über den Vertrag informieren.
-
Sie können für jemand anderen oder für sich selbst arbeiten.
-
Eine Vollzeitbeschäftigung ist außer in den Ferien nicht gestattet. Sie dürfen nur während der offiziellen akademischen Ferienzeiten (bitte bei Ihrer Hochschule nachprüfen) Vollzeit arbeiten . Berufliche Praktika, die mit Ihrem Studienfach in Zusammenhang stehen, können unter Umständen ebenfalls genehmigt werden.
-
Praktika im Rahmen des Studiums oder außerhalb des Studiums. Wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums ein Pflichtpraktikum absolvieren, benötigen Sie keine zusätzliche Genehmigung. Für Praktika außerhalb des Studiums (Wahlpraktika) können Sie diese absolvieren, sofern sie den Visabestimmungen entsprechen.
Wechsel vom Studentenvisum zum Arbeitsvisum
Nach Abschluss Ihres Studiums haben Sie die Möglichkeit, Ihr Studentenvisum in eine Arbeitserlaubnis umzuwandeln.
Dieser Vorgang kann 60 Tage vor Ablauf Ihres Studentenausweises abgeschlossen werden , unabhängig von Ihrer Studiendauer oder der Art Ihres Jobangebots. Wenn Sie angestellt arbeiten möchten, benötigen Sie ein Stellenangebot mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden für ein Jahr. Wenn Sie sich hingegen selbstständig machen möchten, müssen Sie einen Businessplan einreichen, der Ihre Geschäftsidee detailliert beschreibt.
